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Der Winter wird schon bald wieder zum Thema.

Ab 7°C sollten sie auf Winterbereifung umstellen.
Beim RS-Team ist das zu folgenden Konditionen möglich:

Radwechsel aller vier Räder an Ihrem PKW ab CHF 44.-

Saisonales Einlagern Ihres Radsatzes (4 Räder) CHF 41.-

Umfangreicher Wintercheck (ohne Material) ab CHF 43.-   



 
 
 


Von „O“ bis „O“ – von Oktober bis Ostern. Das besagt eine Faustregel über den Zeitraum der Bereifung von Fahrzeugen mit Winterpneus. Sie findet jedoch keinen Niederschlag im Gesetz. Jedoch finden sich im Schweizer Gesetz verbindliche Regeln, die einen bestimmten Zustand des Fahrzeuges und ein gewisses Verhalten des Lenkers vorschreiben.

Der Gesetzgeber hat in Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) Folgendes festgehalten: „Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren“. In Verbindung mit der in Art. 26 Abs. 1 SVG formulierten Grundregel; „Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet“ und der Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für die Inkaufnahme oder das Hervorrufen einer ernstlichen Gefahr der Sicherheit der anderen durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG, wurden dem Ordnungshüter dennoch ausreichend Instrumente in die Hand gegeben, um das Fahren ohne Winterreifen bestrafen zu können.

In der Schweiz gibt es somit keine explizite Winterreifenpflicht. Bestraft wird aber, wer auf Grund ungenügender Bereifung einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert. Zu erwarten sind ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat und eine Bestrafung. Möglich sind eine Busse oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen grober Fahrlässigkeit beziehungsweise dem Benutzen eines nicht-betriebssicheren Fahrzeuges. Meist kommt es zudem zu einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistung. Das hielt auch das Bundesgericht im Urteil, BGE 6S. 17/2007, fest.

Nicht jeder Winterreifen gilt als betriebssicher. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6mm, diverse Automobilclubs empfehlen aber eine Mindestprofiltiefe von 4mm. Eine ungenügende Profiltiefe kann eine Busse von 100 Franken pro fehlerhaften Pneu zur Folge haben.

Im Vordergrund dieser Regelungen steht immer die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Ein Winterreifen ermöglicht bereits ab 7°C eine viel bessere Bodenhaftung. Auf Schnee hat ein Auto mit Winterreifen nur den halb so langen Bremsweg wie mit Sommerreifen.

 
 
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